Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“


Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Gewerbebetriebe, deren Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung für ein Handwerk oder Befähigungsprüfung für ein handwerksähnliches Gewerbe erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte „Meister“, „Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden.

Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als „Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden.

Darüber hinaus dürfen durch die Änderung der Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 130/2024 auch 14 handwerksähnliche Gewerbe im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als „Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.9.2009, festgelegt.

Wer darf das Siegel führen?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf von einem Unternehmen geführt werden,
dessen Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine von 14 handwerksähnlichen Befähigungsprüfungen (Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik − Schönheitspflege, Piercen, Tätowieren, Fußpflege, Massage, Bestattung, Vulkaniseur, Waffengewerbe − Büchsenmacher, Sprengungsunternehmen sowie Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister und Steinmetzmeister) erfolgreich abgelegt hat.

Seit 22.8.2024 dürfen darüber hinaus auch Gewerbebetriebe, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer in einem handwerksähnlichen Gewerbe die Befähigungsprüfung erfolgreich absolviert haben das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ alternativ zum Gütesiegel „staatlich geprüft“ führen.

Handwerksähnliche Gewerbe sind Bestattung, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik (Schönheitspflege) oder Piercen und Tätowieren, Fußpflege, Massage, Sprengungsunternehmen, Vulkaniseur, Waffengewerbe (Büchsenmacher) sowie Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeistereinschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazomacher und Holzbau-Meister.

Für welche Handwerke gilt das Siegel?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke und seit 22.8.2024 für 14 handwerksähnliche Gewerbe (siehe Anhang 1). 

Wie sieht das Siegel aus?

Dieses Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt und mit dem kreisförmigen Schriftzug „Meisterbetrieb“ umrahmt.

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